Fragen zur Nachlassabwicklung?

Hier sind Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Ihre Frage nicht finden können.

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Was ist das Schweizerische Testamentenregister ZTR?

Wir verwalten Informationen über Verfügungen und andere erbrechtlich wichtige Urkunden professionell, sicher und preiswert. Im Todesfall können Notarinnen und Notare, Anwältinnen und Anwälte, schweizerische Amtsstellen, aber auch Privatpersonen bei uns nachforschen, ob Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind und wo diese aufbewahrt werden. Über eine Million Verfügungen sind im Moment bei uns registriert – lassen auch Sie ihre Verfügung bei uns registrieren, damit diese nach Ihrem Ableben gefunden wird.

Portrait

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Welche Dokumente können beim Schweizerischen Testamentenregister ZTR registriert werden?

Wir registrieren folgende Dokumente:

  • handschriftliches Testament, öffentliches Testament
  • Ehevertrag, Erbvertrag, Ehe- und Erbvertrag
  • eingetragene Partnerschaft
  • andere Verfügung mit oder ohne öffentlicher Beurkundung sowie öffentlicher Vorsorgeauftrag und handschriftlicher Vorsorgeauftrag

Die Verfügungen müssen zwingend bei einer Notarin, einem Notar, einer Anwältin oder einem Anwalt in der Schweiz oder bei einer schweizerische Amtsstelle oder Behörde, wie beispielsweise eine Gemeinde, aufbewahrt werden. Die Registrierung bei uns erfolgt durch die Aufbewahrer:in, also beispielsweise die Notarin und den Notar, nicht durch Privatpersonen. Wir legen die Dokumente nicht ab und kennen deren Inhalt nicht.

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Wie schreibe ich ein Testament?

Das Schweizerische Testamentenregister ZTR ist keine Rechtsberatungsstelle. Wir empfehlen Ihnen, sich an ein Notariat, eine Anwaltskanzlei oder eine offizielle Amtsstelle zu wenden.

DeinAdieu.ch

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Kann ich mein Testament beim Schweizerischen Testamentenregister ZTR aufbewahren lassen?

Wir bewahren Ihre letztwilligen Verfügungen nicht physisch auf. Wir sind eine Registrierungsstelle, die aufnimmt, wo die Verfügungen aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrung sind je nach Kanton, Notariate, Anwaltskanzleien oder offizielle Amtsstellen zuständig.

Kantonsinfo

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Ich möchte herausfinden, ob eine Verfügung hinterlegt ist. Wie muss ich vorgehen?

Für eine Nachforschung benötigen wir folgende Angaben und Dokumente:

  • eine amtliche, gut lesbare Todesbescheinigung in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch, portugiesisch oder holländisch.
  • Ihre Rechnungs- und Zustelladresse
  • allenfalls weitere Daten der verstorbenen Person (z.B. letzte Wohnadresse, frühere Namen).

Sie können uns die Informationen per E-Mail oder Post zukommen lassen. Wir rechnen per Vorauskasse ab – Sie erhalten das Ergebnis der Nachforschung per Post oder E-Mail, nachdem Sie die anfallenden Gebühren beglichen haben.

 

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Wie erfahren meine Hinterbliebenen von meinem Testament, wenn sie nicht selber danach forschen?

In den meisten Kantonen erfahren die aufbewahrenden Notarinnen und Notare vom Tod Ihrer Klienten durch die Familien. In einigen Kantonen sind die Bezirksgerichte zuständig und erteilen dem Schweizerischen Testamentenregister ZTR einen Nachforschungsauftrag. In anderen Kantonen ist die Nachforschung bei uns sogar obligatorisch. Auf der Schweizer Karte finden Sie eine Übersicht, wie das Notariat im jeweiligen Kanton geregelt ist und wer für die Erbschaft zuständig ist.

Kantonsinfo

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