Nützliche Informationen zum Notariat in Ihrem Kanton

In der Schweiz fällt die Organisation der Notariate in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die Kantone bestimmen selbst, in welcher Weise öffentliche Beurkundungen hergestellt werden. Grundsätzlich gibt es drei Arten, wie ein Kanton die Notariate handhabt.

Freiberufliche Notariate

Die Notarin und der Notar arbeiten (unter der Aufsicht des Kantons) auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

 

Amtsnotariat

Das Amtsnotariat (auch Staatsnotariat) ist staatlich organisiert. Die Notarin und der Notar sind direkt in die Verwaltung eingebunden und vom Kanton angestellt.

 

Mischformen

Bei Mischformen ist die Zuständigkeit in der Regel nach Sachgebieten getrennt und nicht konkurrierend.

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Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich

Aargau

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Im Kanton Aargau sind Urkundspersonen zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften befugt, sobald sie als Notar:in patentiert sind und die Berufsausübungsbewilligung von der Notariatskommission erhalten haben.

Appenzell Ausserrhoden

Notariatsform: Mischform zwischen freiberuflichem Notariat und Amtsnotariat

Die Leiter:innen der Erbschaftsämter (im Bereich des Ehegüter- und Erbrechts) amten als Urkundspersonen. Ebenso sind die im Anwaltsregister des Kantons eingetragenen Anwältinnen und Anwälte berechtigt, Beurkundungen vorzunehmen (nicht in Grundbuchsachen), sofern sie bei der Aufsichtsbehörde als öffentliche Urkundspersonen registriert sind.

Appenzell Innerrhoden

Notariatsform: Mischform zwischen freiberuflichem Notariat und Amtsnotariat

Die Standeskommission kann für die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Verpfründungsverträgen und Bürgschaftsverträgen, in Handelsregistersachen und für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften Personen zulassen, die im Kanton Appenzell Innerrhoden wohnhaft sind und das Anwaltspatent von Appenzell Innerrhoden erworben haben.

Sachbearbeiter:innen der Erbschaftsämter können, sofern diese die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, von der Standeskommission für die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Verpfründungsverträgen und für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften zugelassen werden.

Basel-Landschaft

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Bis 2012 Amtsnotariate, danach nur noch freiberufliches System.

Basel-Stadt

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen sind im ganzen Kanton Basel-Stadt ausschliesslich Notarinnen und Notare für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig.

Bern

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Für die öffentliche Beurkundung im Kanton Bern ist ausschliesslich ein:e Notar:in zuständig. Das Notariat im Kanton Bern ist als freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf ausgestaltet. Der Beruf der Notarin und des Notars ist in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie auf eigene Verantwortung auszuüben.

Forme de notariat : notariat indépendant

Un(e) notaire est exclusivement autorisé(e) à dresser des actes authentiques dans le canton de Berne. Le notariat dans le canton de Berne est conçu comme une profession libérale, scientifique et publique. La profession de notaire doit être exercée en son propre nom, à son propre compte et sous sa propre responsabilité.

Freiburg

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Im Kanton Freiburg sind die Notarinnen und Notare – soweit die Gesetzgebung nichts anderes vorsieht – allein zuständig für die öffentliche Beurkundung. Die Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und die Berufsausübung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Zusammenschluss mit einer Anwältin, einem Anwalt, einer Notarin oder einem Notar ist zulässig.

Forme de notariat : notariat indépendant

Dans le canton de Fribourg, les notaires sont seuls compétents pour dresser des actes authentiques - sauf disposition contraire de la législation. Les notaires sont titulaires d'une charge publique et l'exercice de leur profession se fait sous leur propre responsabilité. L'association avec un avocat, un notaire ou une notaire est autorisée.

Genf

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Zuständig für die öffentliche Beurkundung im Kanton Genf ist die Notarin oder der Notar, unter Vorbehalt anders lautender gesetzlicher Regelung.

Forme de notariat : notariat indépendant

Le notaire est compétent pour dresser des actes authentiques dans le canton de Genève, sous réserve de dispositions légales contraires.

Glarus

Notariatsform: Mischform

Die öffentliche Beurkundung ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie kraft ihres Amtes den Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwaltern und deren Stellvertretenden sowie den Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreibern sowie deren Stellvertretenden vorbehalten. Die von der Anwaltskommission zu Urkundspersonen ernannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind für sämtliche Beurkundungsgeschäfte zuständig. Alle diese Urkundspersonen sind für Verträge auf Errichtung eines Grundpfandes zuständig.

Graubünden

Notariatsform: Mischform

Patentierte Notarinnen und Notare sind für alle öffentlichen Beurkundungen im Kantonsgebiet zuständig. Ein:e Kreisnotar:in kümmert sich um die im Kreis anfallenden Beurkundungen, d.h. Rechtsgeschäfte über Grundstücke, die ganz oder teilweise in deren Kreis liegen, sowie um andere Geschäfte, sofern mindestens eine Partei im Kreis wohnhaft ist oder ihren Sitz hat.

Jura

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Für die öffentliche Beurkundung im Kanton Jura ist ausschliesslich die Notarin oder der Notar zuständig.

Forme de notariat : notariat indépendant

Dans le canton du Jura, seul le notaire est compétent pour dresser des actes authentiques.

Luzern

Notariatsform: Mischform

Urkundspersonen im Kanton Luzern sind: Notar:in, Beglaubigungsbeamte:r und Protestbeamte:r. Notarinnen und Notare sind zur Vornahme aller öffentlichen Beurkundungen befugt.

Neuenburg

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Zuständig für die öffentliche Beurkundung im Kanton Neuenburg ist die Notarin oder der Notar, unter Vorbehalt anders lautender gesetzlicher Regelung.

Forme de notariat : notariat indépendant

Le notaire est compétent pour dresser des actes authentiques dans le canton de Neuchâtel, sous réserve de dispositions légales contraires.

 

 

Nidwalden

Notariatsform: Mischform

Im Kanton Nidwalden können die folgenden Personen öffentliche Beurkundungen vornehmen:

  • Landschreiber:in
  • Amtsnotar:in
  • Grundbuchverwalter:in
  • Handelsregister- und Güterrechtsregisterführer:in
  • Gemeindeschreiber:in
  • im Kanton wohnhafte, frei praktizierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
    sofern sie einen Befähigungsausweis besitzen

Obwalden

Notariatsform: Mischform

Urkundspersonen im Kanton Obwalden sind:

  • Notar:in
  • Beglaubigungs- und Protestbeamter und -beamtin

Als Notarinnen und Notare gelten:

  • kantonale:r Amtsnotar:in und Stellvertreter:in
  • frei erwerbende Notarinnen und Notare
  • die vom Regierungsrat auf Antrag des Einwohnergemeinderates gewählten Gemeindenotarinnen und -notare

Beglaubigungsbeamte und -beamtinnen sind:

  • Notar:in
  • Beglaubigungsbeamter und -beamtin der Staatskanzlei
  • Gemeindeschreiber:in und Stellvertreter:in
  • Gerichtspräsident:in und Gerichtsschreiber:in
  • Grundbuchverwalter:in und Stellvertreter:in

Schaffhausen

Notariatsform: Amtsnotariat

Schreiber Erbschaftsbehörde oder Amt für Justiz und Gemeinden bei ehe- und erbrechtlichen Geschäften des ZGB sowie Art. 20 Abs. 1 und 25 und des PartG Errichtung eines Vorsorgeauftrages falls öffentliche Beurkundung gewünscht: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Schwyz

Notariatsform: Mischform

Im Kanton Schwyz sind für die öffentliche Beurkundung zuständig:

  • Notar:in
  • eingesetzte:r Amtsnotar:in
  • beim Kantonsgericht als Urkundspersonen registrierte Inhaber:in des schwyzerischen Anwaltspatents und des schwyzerischen Wahlfähigkeitszeugnisses für Notarinnen und Notare
  • Gemeindeschreiber:in und Stellvertreter:in

Solothurn

Notariatsform: Mischform

Im Kanton Solothurn erfolgt die öffentliche Beurkundung durch:

  • Amtschreiber:in und Stellvertreter:in
  • Betreibungs- und Konkursbeamte und -beamtin
  • freierwerbende:n Notar:in

St. Gallen

Notariatsform: Mischform

Für die öffentliche Beurkundung im Kanton St. Gallen sind zuständig:

  • Amtsnotariat
  • Grundbuchverwalter:in
  • Gemeindeammann
  • Inhaber:in eines Anwaltspatentes mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton
  • Handelsregisterführer:in

Tessin

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Für die öffentliche Beurkundung im Kanton Tessin ist ausschliesslich die Notarin oder der Notar zuständig.

Tipo di notaio: notaio indipendente

Nel Canton Ticino solo i notai sono autorizzati a redigere atti pubblici.

Thurgau

Notariatsform: Mischform

Im Kanton Thurgau bestehen zur Zeit 20 Grundbuch- und Notariatskreise. Jeder Grundbuch- und Notariatskreis hat eine:n Grundbuchverwalter:in und eine:n Notar:in. Grundbuchamt und Notariat werden in der Regel vom gleichen Amtsinhabenden geführt. In Ausnahmefällen kann der Grundbuchverwaltende oder Notar:in in mehreren Kreisen tätig sein. Grundbuchverwalter:in und Notar:in werden vom Kanton angestellt. Die Übernahme und Führung eines Grundbuchamtes oder Notariates setzt einen gültigen Fähigkeitsausweis voraus.

Die im Anwaltsregister des Kantons eingetragenen Anwältinnen und Anwälte sind berechtigt für öffentliche Beurkundungen von Verträgen und Erklärungen im Ehegüter- und Erbrecht, im Gesellschafts- und Stiftungsrecht sowie von Vorsorgeaufträgen. Sie können Beglaubigungen vornehmen.

Uri

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Im Kanton Uri ist das Notariat ein vom Staat autorisierter Beruf öffentlichen Charakters. Notarinnen und Notare haben die ausschliessliche Befugnis zur öffentliche Beurkundung im ganzen Kanton. Zur Beglaubigung sind nebst Notarinnen und Notaren Landschreiber:innen, Gerichtsschreiber:innen sowie Gemeindeschreiber:innen ermächtigt.

Waadt

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Zuständig für die öffentliche Beurkundung im Kanton Waadt ist die Notarin oder der Notar, unter Vorbehalt anders lautender gesetzlicher Regelung.

Forme de notariat : notariat indépendant

Le notaire est compétent pour dresser des actes authentiques dans le canton de Vaud, sous réserve de dispositions légales contraires.

 

 

Wallis

Notariatsform: freiberufliches Notariat

Zuständig für die öffentliche Beurkundung im Kanton Wallis ist die Notarin oder der Notar, unter Vorbehalt anders lautender gesetzlicher Regelung.

Forme de notariat : notariat indépendant

Le notaire est compétent pour dresser des actes authentiques dans le canton de Valais, sous réserve de dispositions légales contraires.

Zug

Notariatsform: Mischform

Im Kanton Zug gelten als Urkundspersonen:

  • Gemeindeschreiber:in und Stellvertreter:in 
    (wenn sie das zugerische Anwaltspatent oder ein gleichwertiges Patent auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts besitzen oder sich gegenüber der Aufsichtsbehörde in einer Prüfung ausgewiesen haben)
  • Grundbuchverwalter:in und Stellvertreter:in
  • zur öffentlichen Beurkundung ermächtigte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Zürich

Notariatsform: Amtsnotariat

Im Kanton Zürich gelten als Urkundspersonen:

  • Notar:in
  • Notar:in-Stellvertreter:in
  • Beamte und Angestellte mit erweiterten Befugnissen

Für die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Vorgängen innerhalb des Kantons Zürich ist grundsätzlich jede:r Notar:in des Kantons Zürich zuständig.

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